Hallo Willi,wiba hat geschrieben: ↑Sa 10. Apr 2021, 01:39 Hallo an Alle,
bei den Spatzen finden die neuen Eigentumswohnungen reichlich Anklang. Ein emsiges Gewusel mit Ein und Ausflügen.
Jeder will mal drinnen gesessen haben. Echt lustig was die da treiben. Die Favoriten sind ganz klar die Kästen zur Gartenseite.
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Etwa 70m entfernt wird gerade ein
Haus saniert, wo noch sehr viele Spatzen im Ortgang brüten. Das wird demnächst mit neuer Wärmedämmung und Dachverlängerung versehen und dann war es das hier mit den Brutplätzen. Deshalb freue ich mich sehr darüber das sich die Spatzen auch bei mir aufhalten und vielleicht auch brüten werden
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Beste Grüsse
Willi
toller Bericht und schön, dass es den Spatzen bei Dir gut geht.
Das Problem mit dem Nachbarhaus ist die alte Leier, eigentlich dürfen sie rein gesetzlich gar nicht während der Brutzeit sanieren. Man könnte/müsste das sofort stoppen lassen.
Und wenn sie außerhalb der Brutzeit sanieren, müssen sie alle weggefallenen Nistplätze durch künstliche Nisthöhlen ersetzen.
"§44 Abs.1. Die Nester der Gebäudebrüter sind nicht nur während der Brutzeit geschützt, sondern ganzjährig (!), da Gebäudebrüter sehr standorttreu sind und jedes Jahr das gleiche Nest benutzen (anders als Heckenbrüter, die ihr einmal genutztes Nest zur nächsten Brutzeit nicht wieder aufsuchen). Führt eine Sanierung des Daches dazu, dass Vogelnester oder Quartiere von Fledermäusen entnommen/ verschlossen werden, darf dies auf keinen Fall während der Brutzeit geschehen und sie müssen, wenn außerhalb der Brutzeit dann saniert wird, im Zuge dieser Sanierung direkt ersetzt werden."
Quelle: https://mauerseglerschutz.wordpress.com ... rundlagen/
Meist ist es ja schwierig, selbst der Übeltäter in der Nachbarschaft zu sein.
Man braucht also einen Strohmann, der das ganze ins Rollen bringt.
Jemanden, den es nicht stört, den Unmut des Bauherren auf sich zu nehmen.
Es muss ja nur eine Meldung bei der unteren Naturschutzbehörde gemacht werden.
Kann man zur Not auch anonym machen.